Erler & Probst Steuerberatungsgesellschaft mbH Logo

„Wir sind Ihr Partner in 

fast allen Lebenslagen.“

@ Nachricht senden

☎ Garching: 089 329 881 0  ☎ Kranzberg: 08166 18 41

Pflicht zur Abgabe der neuen Grundsteuererklärung

Ab dem Jahr 2025 gelten neue gesetzliche Regeln für die Berechnung der Grundsteuer. In diesem Zusammenhang ist zum Stichtag 01.01.2022 eine Neubewertung aller Grundstücke in Deutschland erforderlich.



Um die Neubewertung durchführen zu können, muss für jedes Grundstück eine „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ elektronisch beim Finanzamt eingereicht werden. Die Erklärungen sind zwischen dem 01.07.2022 und 31.10.2022 beim Finanzamt einzureichen.


Gerne können wir für Sie die Erstellung der erforderlichen Steuererklärung, welche für jedes Objekt bzw. jede Flurnummer zu erstellen ist, übernehmen. Die korrekte Wertermittlung je Grundstück ist wichtig, da diese künftig die Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer ist. Eine fehlerhafte Ermittlung führt im Zweifel über Jahre zu erhöhten Grundsteuerzahlungen.


Für die Erstellung der Grundsteuererklärung übermitteln Sie uns bitte folgende Unterlagen per Post oder E-Mail (grundsteuer@kanzlei-erler-probst.de):


                  1. Auftragserteilung unterzeichnet


                  2. Brief von Finanzamt „Grundsteuer neue Berechnungsgrundlage ab 2025 Informationen zur Abgabe einer Erklärung“ je Objekt."


                      Sofern Ihnen dieser vom Finanzamt noch nicht zugesendet wurde, bitten wir um Nachreichung.


Nach Eingang der oben genannten Unterlagen beginnen wir mit der Bearbeitung Ihrer Grundsteuererklärung. Wir kommen dann bezüglich der benötigten Unterlagen auf Sie zu.


Bei Fragen erreichen Sie uns gerne unter unserer Grundsteuer-Info-Hotline Telefon 089 329 881 -19 oder per E­‑Mail an grundsteuer@kanzlei-erler-probst.de.

Auftragsformular PDF Download
Share by: